Justizpalast München bei Sonnenuntergang

Kanzlei Weber & Partner

Fachanwalt für
Strafrecht in München

Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, zählt jede Stunde. Diskret, entschlossen und mit dem klaren Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

20+ Jahre Erfahrung 2.500+ Mandanten 24h Notfall-Hotline

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So läuft Ihre Verteidigung ab

Vom ersten Anruf bis zum Abschluss des Verfahrens: Wir begleiten Sie durch jeden Schritt und halten Sie stets über den aktuellen Stand informiert.

Erstberatung

In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation. Wir fordern die Ermittlungsakte an und verschaffen uns einen vollständigen Überblick über die Vorwürfe. Bereits in dieser Phase können wir oft entscheidende Weichen stellen.

Strategieentwicklung

Nach gründlicher Aktenanalyse entwickeln wir gemeinsam die Verteidigungsstrategie. Wir identifizieren Schwachstellen der Anklage, prüfen Verfahrensfehler und bewerten realistische Szenarien für den weiteren Verlauf.

Verteidigung

Wir setzen die Strategie konsequent um – ob durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung, durch Beweisanträge oder durch engagierte Verteidigung in der Hauptverhandlung vor Gericht.

Ergebnis

Freispruch, Einstellung oder milderes Urteil: Wir kämpfen für das bestmögliche Ergebnis. Falls nötig, legen wir Rechtsmittel ein und vertreten Sie auch in der Berufungs- oder Revisionsinstanz.

Warum Mandanten Kanzlei Weber & Partner vertrauen

Strafrecht ist Vertrauenssache. Wenn Ihre Freiheit, Ihr Ruf oder Ihre berufliche Existenz auf dem Spiel stehen, brauchen Sie einen Verteidiger, der nicht nur das Recht kennt, sondern auch die Menschen dahinter versteht.

Fachanwaltliche Spezialisierung

Dr. Marcus Weber trägt den Titel Fachanwalt für Strafrecht seit 2004. Die Kanzlei beschäftigt sich ausschließlich mit Strafrecht – keine Ablenkung durch andere Rechtsgebiete. Diese Fokussierung macht sich in jedem Verfahren bemerkbar.

Kenntnis der Münchner Gerichte

Wir kennen die Staatsanwaltschaften München I und II, die Richterinnen und Richter am Amts- und Landgericht. Dieses Wissen über lokale Gepflogenheiten und Verhandlungsstile fließt direkt in unsere Verteidigungsstrategie ein.

Erreichbarkeit im Ernstfall

Festnahmen und Durchsuchungen finden selten zu Bürozeiten statt. Deshalb sind wir über unsere Notfall-Hotline rund um die Uhr erreichbar. Bei einer Festnahme sind wir schnellstmöglich vor Ort – in München meist innerhalb einer Stunde.

Häufige Fragen zur Strafverteidigung in München

Was sollte ich tun, wenn ich eine Vorladung als Beschuldigter erhalten habe?

Machen Sie keine Aussage bei der Polizei, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Sie haben das Recht zu schweigen – nutzen Sie es. Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht, der die Ermittlungsakte anfordern und die Situation für Sie einschätzen kann. Der größte Fehler, den Beschuldigte machen, ist eine unbedachte Aussage ohne anwaltliche Beratung.

Was kostet ein Strafverteidiger in München?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Verfahrens und der Komplexität des Falls. Eine Erstberatung bieten wir zu einem transparenten Festpreis an. Im weiteren Verlauf arbeiten wir mit Gebührenvereinbarungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis individueller Honorarvereinbarungen. Bei einem ersten Gespräch erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung der zu erwartenden Kosten.

Wann brauche ich einen Fachanwalt für Strafrecht statt eines allgemeinen Anwalts?

Bei jeder strafrechtlichen Anklage empfehlen wir einen Fachanwalt. Der Titel Fachanwalt für Strafrecht setzt eine dreijährige intensive Spezialisierung, mindestens 120 bearbeitete Fälle und eine zusätzliche Prüfung voraus. Gerade bei Wirtschaftsstrafsachen, Sexualdelikten oder Verfahren mit drohender Freiheitsstrafe kann diese spezialisierte Erfahrung den entscheidenden Unterschied zwischen Verurteilung und Freispruch machen.

Kann ich meinen Strafverteidiger auch am Wochenende oder nachts erreichen?

Ja. Unsere 24-Stunden-Notfall-Hotline ist an 365 Tagen im Jahr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Bei Festnahmen, Durchsuchungen oder dringenden polizeilichen Maßnahmen ist sofortige anwaltliche Hilfe entscheidend. Wir sind innerhalb kürzester Zeit für Sie da und begleiten Sie direkt vor Ort.

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung und welche Rechte habe ich?

Bei einer Hausdurchsuchung dürfen Sie einen Anwalt hinzuziehen. Bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung zu warten, bis Ihr Anwalt eintrifft. Widersprechen Sie der Durchsuchung förmlich und lassen Sie dies protokollieren. Unterschreiben Sie kein Durchsuchungsprotokoll ohne es gelesen zu haben. Machen Sie keine Angaben zur Sache selbst. Fotografieren Sie den Zustand der Räume vor und nach der Durchsuchung, wenn möglich.

Wie läuft ein Strafverfahren in München typischerweise ab?

Ein Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I oder II. Nach Abschluss der Ermittlungen wird entweder Anklage erhoben, ein Strafbefehl beantragt oder das Verfahren eingestellt. Bei einer Anklage folgt die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München oder dem Landgericht München I. In vielen Fällen gelingt es uns, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen – etwa nach § 153a StPO gegen Auflage.

Kann eine Strafe auch ohne Gerichtsverhandlung verhängt werden?

Ja, bei leichteren Vergehen erlässt das Gericht häufig einen Strafbefehl ohne mündliche Verhandlung. Dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ein Einspruch ist oft sinnvoll: In der Hauptverhandlung ergeben sich regelmäßig bessere Möglichkeiten, die Strafe zu reduzieren oder das Verfahren ganz einstellen zu lassen. Wir beraten Sie ehrlich, ob ein Einspruch in Ihrem konkreten Fall Sinn macht.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Strafverteidiger?

Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken eine Erstberatung und die Verteidigung bei fahrlässigen Straftaten ab. Bei vorsätzlichen Delikten zahlt die Versicherung in der Regel nur, wenn das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet. Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz gerne vorab und klären die Kostenübernahme direkt mit Ihrem Versicherer, damit Sie von Anfang an Klarheit haben.

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MoDiMiDoFrSaSo

Strafrechtliche Vorwürfe? Handeln Sie jetzt.

Je früher Sie einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten, desto besser stehen Ihre Chancen. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie eine vertrauliche Erstberatung – wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall.