Kernkompetenz

Strafverteidigung München – Ihr Fachanwalt für Strafrecht

Wenn strafrechtliche Vorwürfe Ihr Leben verändern, brauchen Sie einen Verteidiger, der konsequent an Ihrer Seite steht. Kanzlei Weber & Partner vertritt Sie vom ersten Verdacht bis zum rechtskräftigen Abschluss – diskret, engagiert und mit der Erfahrung aus hunderten Strafverfahren.

Fachanwalt für Strafrecht 24h erreichbar Pflichtverteidigung
Strafverteidiger der Kanzlei Weber und Partner vor dem Landgericht München

Was umfasst die Strafverteidigung?

Die Strafverteidigung ist das Herzstück unserer Kanzleiarbeit. Sie umfasst die juristische Begleitung und Vertretung von Beschuldigten und Angeklagten in allen Phasen eines Strafverfahrens. Dabei geht es nicht nur um die Verhandlung vor Gericht – die eigentliche Arbeit beginnt oft schon lange vorher.

Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, laufen im Hintergrund zahlreiche Prozesse ab: Die Polizei sammelt Beweise, vernimmt Zeugen und erstellt Berichte. Die Staatsanwaltschaft bewertet die Ergebnisse und entscheidet über das weitere Vorgehen. In dieser frühen Phase können die Weichen für den gesamten Ausgang des Verfahrens gestellt werden. Genau deshalb ist es so wichtig, möglichst früh einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten.

Unsere Strafverteidigung erstreckt sich auf alle Deliktsbereiche des Strafgesetzbuches: Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, Drogendelikte, Sexualstraftaten, Beleidigung, Nötigung und viele weitere. Unabhängig von der Schwere des Vorwurfs behandeln wir jeden Fall mit derselben Gründlichkeit und demselben Engagement.

Unser Verteidigungsansatz

Jeder Mandant verdient eine individuelle Verteidigungsstrategie. Wir arbeiten nicht nach Schema F, sondern analysieren jeden Fall von Grund auf. Unser Ansatz basiert auf drei Säulen:

Gründliche Aktenanalyse

Wir beantragen sofort Akteneinsicht und studieren jedes Blatt der Ermittlungsakte. Dabei achten wir auf Verfahrensfehler, fehlerhafte Beweisverwertung und Widersprüche in Zeugenaussagen. Oft finden sich bereits in den Akten Ansatzpunkte, die zu einer Einstellung oder einem Freispruch führen können.

Strategische Kommunikation

Wir führen den Dialog mit der Staatsanwaltschaft gezielt und professionell. Durch gut begründete Stellungnahmen und Beweisanträge können wir häufig bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreichen – ohne dass es überhaupt zur Anklage kommt.

Entschlossene Verhandlungsführung

Kommt es zur Hauptverhandlung, treten wir bestimmt und gut vorbereitet auf. Wir befragen Zeugen präzise, stellen gezielte Beweisanträge und plädieren überzeugend. Unsere Mandanten wissen, dass sie sich auf eine Verteidigung verlassen können, die bis zum letzten Verhandlungstag kämpft.

Wann sollten Sie einen Strafverteidiger kontaktieren?

Die Antwort ist eindeutig: So früh wie möglich. Je eher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser sind Ihre Chancen auf ein günstiges Ergebnis. Es gibt typische Situationen, in denen Sie sofort handeln sollten:

  • Polizeiliche Vorladung Sie erhalten ein Schreiben, in dem Sie als Beschuldigter zur Vernehmung geladen werden. Gehen Sie nicht ohne Anwalt hin – nutzen Sie Ihr Schweigerecht und lassen Sie sich zuerst beraten.
  • Hausdurchsuchung Wenn morgens um sechs Uhr die Polizei vor der Tür steht, ist der Schock groß. Rufen Sie sofort unsere Notfall-Hotline an. Wir leisten innerhalb von Minuten telefonische Soforthilfe.
  • Festnahme Bei einer Festnahme haben Sie das Recht, sofort einen Anwalt zu kontaktieren. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch – unsere 24-Stunden-Hotline ist genau für solche Fälle eingerichtet.
  • Untersuchungshaft Wenn Untersuchungshaft angeordnet wird, ist schnelles Handeln entscheidend. Wir prüfen sofort die Voraussetzungen des Haftbefehls und legen gegebenenfalls Haftbeschwerde ein.
  • Strafbefehl Auch ein Strafbefehl ist eine Verurteilung. Innerhalb von zwei Wochen können Sie Einspruch einlegen – nutzen Sie diese Frist und lassen Sie den Strafbefehl von uns prüfen.

Der Ablauf eines Strafverfahrens

Ein Strafverfahren in Deutschland durchläuft mehrere klar definierte Phasen. Wir begleiten Sie durch jede einzelne davon.

Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft leitet auf Basis eines Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren ein. Bereits hier können wir durch frühzeitige Intervention die Richtung des Verfahrens beeinflussen.

Zwischenverfahren

Hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, prüft das Gericht, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Wir erheben Einwendungen und stellen Beweisanträge.

Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist der Kern des Strafprozesses. Wir bereiten jeden Verhandlungstag akribisch vor und nutzen jede Möglichkeit, Ihre Position zu stärken.

Revision & Berufung

Berufung ermöglicht Neuverhandlung, Revision prüft auf Rechtsfehler. Wir beraten ehrlich über Erfolgsaussichten und begleiten Sie in der nächsten Instanz.

Pflichtverteidigung und Wahlverteidigung

Viele Mandanten sind unsicher, ob sie sich einen Strafverteidiger leisten können. Hier ist die gute Nachricht: In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, dessen Kosten vom Staat getragen werden. Dies gilt insbesondere bei schweren Straftaten, drohender Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, Untersuchungshaft oder wenn der Sachverhalt besonders komplex ist.

Entscheidend ist: Sie dürfen Ihren Pflichtverteidiger selbst wählen. Warten Sie daher nicht, bis das Gericht Ihnen einen Pflichtverteidiger zuweist, den Sie nicht kennen. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir Ihre Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragen können. So erhalten Sie eine hochwertige Verteidigung – auch ohne eigene finanzielle Belastung.

Bei einer Wahlverteidigung tragen Sie die Kosten zunächst selbst, werden bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung jedoch von der Staatskasse entschädigt. Wir besprechen die Kostenstruktur offen und transparent im Erstgespräch, damit Sie von Anfang an wissen, worauf Sie sich einstellen können.

Untersuchungshaft – schnelles Handeln ist entscheidend

Die Anordnung von Untersuchungshaft ist einer der gravierendsten Eingriffe in die persönliche Freiheit. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen ist es eine extrem belastende Situation. Als erfahrene Strafverteidiger wissen wir, wie wir hier vorgehen müssen.

Unser erster Schritt ist immer die sofortige Prüfung des Haftbefehls. Liegen die Voraussetzungen – dringender Tatverdacht plus Haftgrund – tatsächlich vor? In vielen Fällen gelingt es uns, eine Haftverschonung zu erreichen oder den Haftbefehl außer Vollzug setzen zu lassen. Dafür setzen wir alle verfügbaren rechtlichen Mittel ein: Haftbeschwerde, Haftprüfungsantrag und mündliche Verhandlung über den Haftbefehl. Jeder Tag in Untersuchungshaft ist ein Tag zu viel – deshalb handeln wir mit höchster Dringlichkeit.

Häufig gestellte Fragen zur Strafverteidigung

Was sollte ich tun, wenn die Polizei mich zur Vernehmung vorlädt?

Erscheinen Sie nicht ohne anwaltliche Beratung zur Vernehmung. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – und dieses Recht sollten Sie unbedingt nutzen. Kontaktieren Sie zunächst einen Strafverteidiger, der mit Ihnen die Situation bespricht und Sie gegebenenfalls zur Vernehmung begleitet. Aussagen, die Sie ohne anwaltlichen Beistand machen, können später gegen Sie verwendet werden und lassen sich nicht mehr zurücknehmen.

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren in Deutschland ab?

Ein Ermittlungsverfahren beginnt mit einem Anfangsverdacht und wird von der Staatsanwaltschaft geleitet. Die Polizei führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Ermittlungen durch: Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und weitere Beweissicherungsmaßnahmen. Am Ende der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird, ein Strafbefehl beantragt oder Anklage erhoben wird. Ein erfahrener Verteidiger kann in jeder Phase gezielt eingreifen.

Kann ich meinen Pflichtverteidiger selbst wählen?

Ja, Sie haben das Recht, einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl zu benennen. Das Gericht muss diesem Wunsch in der Regel entsprechen, solange keine besonderen Gründe dagegen sprechen. Es ist daher ratsam, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren und dessen Beiordnung als Pflichtverteidiger zu beantragen. So stellen Sie sicher, dass Sie von einem Anwalt Ihres Vertrauens vertreten werden.

Wann habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger wird bestellt, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies ist insbesondere bei schweren Straftaten der Fall, bei Verhandlungen vor dem Landgericht, bei Untersuchungshaft oder wenn der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann. Seit der Reform des Rechts der notwendigen Verteidigung im Jahr 2020 besteht dieser Anspruch deutlich früher im Verfahren als zuvor.

Welche Rechtsmittel gibt es nach einer Verurteilung?

Nach einer Verurteilung stehen Ihnen grundsätzlich zwei Rechtsmittel zur Verfügung: die Berufung und die Revision. Die Berufung ermöglicht eine vollständige Neuverhandlung des Falls vor einem höheren Gericht mit neuer Beweisaufnahme. Die Revision beschränkt sich auf die rechtliche Prüfung des Urteils – hier wird geprüft, ob das Gericht Rechtsfehler begangen hat. Die Frist für beide Rechtsmittel beträgt eine Woche nach Verkündung des Urteils. Wir beraten Sie ehrlich über die Erfolgsaussichten.

Strafrechtliche Vorwürfe? Handeln Sie jetzt.

Jeder Tag ohne anwaltliche Vertretung kann Ihre Position verschlechtern. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses, vertrauliches Erstgespräch. Unsere Notfall-Hotline ist rund um die Uhr erreichbar.