Spezialisierung

Wirtschaftsstrafrecht München – Verteidigung bei Wirtschaftsdelikten

Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe treffen Unternehmer, Führungskräfte und Selbstständige oft unerwartet und mit voller Wucht. Durchsuchungen, Kontosperrungen und mediale Aufmerksamkeit können innerhalb weniger Stunden alles verändern. Kanzlei Weber & Partner bietet Ihnen eine spezialisierte Verteidigung, die wirtschaftliche Zusammenhänge versteht und juristisch präzise arbeitet.

Wirtschaftsstrafrecht Internal Investigations Compliance
Spezialisierter Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht analysiert Unterlagen in Münchner Kanzlei

Was umfasst das Wirtschaftsstrafrecht?

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Spezialgebiet, das strafrechtliche Normen mit wirtschaftlichen Sachverhalten verknüpft. Es geht um Straftaten, die im Kontext unternehmerischer oder geschäftlicher Tätigkeit begangen werden – oft mit erheblichen Schadensummen und weitreichenden Konsequenzen für alle Beteiligten.

Die Bandbreite wirtschaftsstrafrechtlicher Delikte ist enorm. Zu den häufigsten Vorwürfen, mit denen unsere Mandanten konfrontiert werden, gehören:

Betrug & Untreue

Betrug nach § 263 StGB und Untreue nach § 266 StGB sind die Klassiker des Wirtschaftsstrafrechts. Ob Kreditbetrug, Anlagebetrug, Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen oder die pflichtwidrige Verwendung anvertrauten Vermögens – die Tatbestände sind weit gefasst und die Grenzen zwischen erlaubtem Geschäftsgebaren und strafbarem Verhalten oft fließend.

Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann mit Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Ob es um nicht deklarierte Einkünfte, fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldungen oder Offshore-Konstruktionen geht – die Steuerfahndung arbeitet akribisch und mit weitreichenden Befugnissen. Wir verteidigen Sie und prüfen auch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Insolvenzdelikte & Korruption

Bankrottdelikte, Insolvenzverschleppung, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr – diese Vorwürfe bedrohen nicht nur Ihre persönliche Freiheit, sondern auch Ihre berufliche Existenz. Wir kennen die Fallstricke dieser Verfahren und entwickeln Verteidigungsstrategien, die sowohl die strafrechtliche als auch die wirtschaftliche Dimension berücksichtigen.

Warum spezialisierte Verteidigung entscheidend ist

Wirtschaftsstrafsachen unterscheiden sich fundamental von klassischen Strafverfahren. Die Akten umfassen regelmäßig tausende Seiten, die Verfahren dauern Jahre, und die wirtschaftlichen Zusammenhänge sind oft so komplex, dass selbst erfahrene Juristen ohne betriebswirtschaftliches Verständnis an ihre Grenzen stoßen.

Ein Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht muss mehr können als Paragraphen zitieren. Er muss Bilanzen lesen, Geldflüsse nachvollziehen, Unternehmensstrukturen verstehen und die Argumentation von Steuerfahndern und Wirtschaftsprüfern fachkundig hinterfragen können. Genau das leisten wir bei Kanzlei Weber & Partner.

Unsere Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen stützt sich auf drei Pfeiler, die uns von allgemein tätigen Strafverteidigern unterscheiden:

  • Interdisziplinäres Fachwissen Wir vereinen juristische Expertise mit wirtschaftlichem Sachverstand. Unsere Anwälte haben sich intensiv mit Bilanzrecht, Steuerrecht und Unternehmensführung befasst.
  • Netzwerk aus Experten Bei Bedarf ziehen wir Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und forensische Buchhalter hinzu, um komplexe Sachverhalte aufzuarbeiten und Gutachten zu erstellen.
  • Erfahrung mit Großverfahren Wir sind es gewohnt, mit umfangreichen Akten zu arbeiten, zahlreiche Verhandlungstage vorzubereiten und langwierige Verfahren strategisch zu steuern.

Internal Investigations – Interne Ermittlungen im Unternehmen

Immer häufiger beauftragen Unternehmen interne Ermittlungen, bevor staatliche Behörden eingeschaltet werden oder nachdem ein Anfangsverdacht bekannt geworden ist. Als Strafverteidiger begleiten wir diesen Prozess aus der Perspektive der betroffenen Personen – denn bei internen Ermittlungen stehen die Rechte der Beschuldigten oft nicht im Vordergrund.

Wenn Ihr Arbeitgeber oder Ihr Unternehmen interne Ermittlungen eingeleitet hat und Sie als Betroffener zu einem Interview geladen werden, sollten Sie vorher dringend anwaltlichen Rat einholen. Ihre Aussagen in einer internen Untersuchung können später in einem Strafverfahren gegen Sie verwendet werden. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und begleiten Sie bei Bedarf zu internen Befragungen.

Gleichzeitig unterstützen wir Unternehmen bei der Aufklärung interner Missstände und der Entwicklung von Compliance-Strukturen, die zukünftige Risiken minimieren. Diese präventive Beratung kann verhindern, dass strafrechtliche Probleme überhaupt erst entstehen.

Typische Mandantensituationen

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren treffen unterschiedlichste Personengruppen. Hier sind typische Konstellationen, in denen unsere Mandanten uns kontaktieren.

Der Geschäftsführer

Als GmbH-Geschäftsführer tragen Sie persönliche strafrechtliche Verantwortung. Ob Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung oder Untreue – wir kennen die Haftungsrisiken und schützen Ihre Zukunft.

Die Führungskraft

Compliance-Verstöße werden zunehmend den Verantwortlichen zugerechnet. Als Abteilungsleiter, Prokurist oder Vorstand brauchen Sie eine Verteidigung auf beiden Ebenen – arbeitsrechtlich und strafrechtlich.

Der Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler sind bei Steuerhinterziehung oder Betrug besonders verletzlich. Eine Verurteilung kann zum Verlust der Berufszulassung führen. Wir kämpfen für Ihre Freiheit und Existenz.

Vermögensabschöpfung und Kontosperrung

In Wirtschaftsstrafverfahren spielen Vermögenssicherungsmaßnahmen eine zentrale Rolle. Die Staatsanwaltschaft kann bereits im Ermittlungsverfahren Kontosperrungen, Arrest und Beschlagnahmen anordnen, um mögliche Taterträge zu sichern. Für die Betroffenen bedeutet dies oft, dass sie von einem Tag auf den anderen keinen Zugriff mehr auf ihre Bankkonten haben.

Wir setzen uns entschieden gegen unverhältnismäßige Vermögenssicherungen ein. Durch Beschwerden und Anträge auf Aufhebung oder Beschränkung können wir häufig erreichen, dass zumindest ein Teil des Vermögens freigegeben wird, damit Sie Ihren Lebensunterhalt und Ihre Geschäftstätigkeit aufrechterhalten können. Gleichzeitig bereiten wir die Verteidigung gegen die endgültige Einziehung vor, die das Gericht im Urteil anordnen kann.

Häufig gestellte Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht

Was unterscheidet Wirtschaftsstrafrecht von allgemeinem Strafrecht?

Wirtschaftsstrafsachen zeichnen sich durch besonders komplexe Sachverhalte, umfangreiche Akten und wirtschaftliche Zusammenhänge aus. Die Verfahren dauern oft Jahre, involvieren Sachverständige und erfordern ein tiefes Verständnis von Bilanzen, Steuerrecht und Unternehmensstrukturen. Ein Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht muss daher juristisches und wirtschaftliches Fachwissen vereinen, um die Argumentation der Staatsanwaltschaft fundiert zu hinterfragen.

Mein Unternehmen wird durchsucht – was muss ich beachten?

Bleiben Sie ruhig und kooperieren Sie nicht voreilig. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und dokumentieren Sie genau, welche Unterlagen und Datenträger beschlagnahmt werden. Kontaktieren Sie sofort Ihren Strafverteidiger – unsere Kanzlei ist auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar. Machen Sie keine inhaltlichen Aussagen und weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, ebenfalls zu schweigen. Ihr Anwalt kann vor Ort den Umfang der Durchsuchung überwachen und unverhältnismäßige Maßnahmen rügen.

Kann eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung noch strafbefreiend wirken?

Grundsätzlich ja, aber die Voraussetzungen sind streng. Die Selbstanzeige muss vollständig sein und alle nicht verjährten Zeiträume umfassen. Außerdem muss sie rechtzeitig erfolgen – also bevor die Tat entdeckt wurde oder eine Prüfungsanordnung vorliegt. Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro pro Tat ist zusätzlich ein Zuschlag von 10 bis 20 Prozent auf die nachzuzahlende Steuer fällig. Eine fehlerhafte Selbstanzeige kann die Situation drastisch verschlimmern – lassen Sie sich daher unbedingt anwaltlich beraten.

Welche Strafen drohen bei Untreue nach § 266 StGB?

Der Grundtatbestand der Untreue sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen – etwa bei großer Schadenshöhe, gewerbsmäßigem Handeln oder Missbrauch einer besonderen Vertrauensstellung – erhöht sich der Strafrahmen auf sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Zusätzlich drohen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, der Verlust von Geschäftsführerpositionen und empfindliche Reputationsschäden. Eine frühzeitige Verteidigung ist hier besonders wichtig.

Wie lange dauern Wirtschaftsstrafverfahren in der Regel?

Wirtschaftsstrafverfahren gehören zu den längsten und aufwändigsten im deutschen Strafrecht. Das Ermittlungsverfahren kann allein ein bis drei Jahre dauern, während die Hauptverhandlung sich häufig über viele Monate mit zahlreichen Verhandlungstagen erstreckt. Vom ersten Verdacht bis zum rechtskräftigen Abschluss vergehen nicht selten fünf bis acht Jahre. Eine erfahrene Verteidigung kann das Verfahren durch gezielte Anträge und Verständigungsgespräche erheblich beschleunigen.

Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe? Schützen Sie Ihre Existenz.

In Wirtschaftsstrafverfahren steht mehr auf dem Spiel: Ihre Freiheit, Ihr Vermögen und Ihre berufliche Zukunft. Nutzen Sie unsere vertrauliche Erstberatung.